Fragen und Antworten:

Warum wollen Sie das Lokal in Moraira abgeben und warum in dieser Art?

Ich werde im Juli 2009 60 Jahre jung und möchte nach fast 10 Jahren Spanien nach Italien zurück, um dort ein Lokal in 2010 zu eröffnen. Heute ist es nicht möglich, einen vernünftigen Preis für das Lokal, die Investition zu erhalten, daher diese Lösung. Für junge Leute der optimale Weg, ein eigenes Lokal zu haben und kreativ tätig zu sein.


Wie erfolgt die Übergabe der Gesellschaft, wer trägt die Kosten Beim Notar?

Sie werden 100% Eigentümer  und Geschäftsführer der GMBH. Alle Kosten hierfür trägt der derzeitige Eigentümer. Sie benötigen hierfür eine spanische Steuernummer (NIF). Wir erledigen dies mit Ihnen zusammen.


Wenn ich gewinne - sind Steuern fällig

Nein


Hat Pastahouse Italia GMBH Verpflichtungen?

Nein, zum Zeitpunkt der Übergabe erhalten Sie eine, vom Steuerberater geprüfte Bilanz. Bestehende Arbeitsverträge werden gekündigt.

Geschäftsführer einer GMBH in Spanien

Sie führen die Geschäfte der GMBH und sind Selbständiger. Monatliche Pflichtversicherung (Renten und Krankenversicherung) ca. 270.- Euro.


Risiko

Für ein Jahr keines - da die Miete des Lokales bezahlt ist. Wenn das Lokal so weitergeführt wird wie jetzt, werden sie viel Positives erleben - auch in finanzieller Hinsicht.


Kann ich in Spanien arbeiten

EU-Mitglieder benötigen keine Arbeits-und Aufenthaltsgenehmigung.


Krankenversicherung in Spanien

Kinder und Ehefrau sind automatisch in der staatlichen Krankenversicherung


Wohnen in Moraira

Mieten monatlich: Wohnung im Ort ab 500/600.- Euro , Haus mit Pool  ab 600.- Euro

Schule in Spanien

Moraira hat Vorschule - dann Schulbusse nach Benissa. Internationale Schule  mit Schulbus  vorhanden (schulgeldpflichtig).

Personal für das Lokal

Optimal : 2 Personen Küche, 1 Spül - Frau , 1 Service (im Sommer Aushilfen)

Sprache

Moraira ist international - englisch wäre vorteilhaft

Öffnungszeiten

Das Lokal ist nur abends ab 18.00 Uhr geöffnet

Wo findet die Verlosung statt

Die Verlosung findet in Österreich unter Aufsicht eines Rechtsanwaltes statt.

Mehr über die Verlosung und Gutscheine

Siehe Teilnahmebedingungen

Ist die Verlosung der Gratislose legal?

Im gegenständlichen Fall handelt es sich um eine einmalige Verlosung des Eigentümers. Die Verlosung ist somit auf ein einzelnes Objekt beschränkt. Es handelt sich um keine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen und verstößt daher nicht gegen das Glückspielgesetz und Glücksspielmonopol von Österreich.